Vaillant Cashback & staatliche Förderung: Infos, Tipps, Abläufe für Ihren Heizungstausch auf eine moderne Vaillant Wärmepumpe
Der Austausch von Heizungsanlagen spielt im Klimaschutz eine entscheidende Rolle. Nur so schaffen wir die Klimawende und sorgen für eine lebenswerte Zukunft. Die Förderung der österreichische Bundesregierung für das Ein-/Zweifamilienhaus oder Reihenhaus macht den Umstieg von einer bestehenden fossilen Heizung auf eine moderne Vaillant Wärmepumpe für alle jetzt noch attraktiver und fördert diesen mit bis zu 75%. Wir haben alle notwendigen Informationen zusammengefasst und unterstützen Sie mit unserer 150-jährigen Expertise.
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¹ Dieser Vaillant Cashback Bonus ist nicht gültig in Verbindung mit anderen Vaillant Aktionen (Förderausgleich). Diese Aktion gilt ausschließlich für Privatkunden, die ein Heizgerät besitzen und bezieht sich ausnahmslos auf Vaillant Geräte, die von der Vaillant Group Austria GmbH in Verkehr gebracht sowie von einem konzessionierten Installateur installiert wurden. Unvollständige Belege und unleserliche Scans können nicht anerkannt werden. Pro Gerät kann nur einmal eingereicht werden. Postanweisungen können nicht durchgeführt werden. Antragsberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen. Die Unterlagen müssen bis einschließlich 31.01.2025 per Post oder E-mail eintreffen.
Hinweis
Der Vaillant Wärmepumpe Cashback Bonus gilt für Sanierungs- sowie Neubauprojekte.
Die staatliche Förderung für das Ein-/Zweifamilienhaus oder Reihenhaus fördert ausschließlich den Umstieg von einer bestehenden fossilen Heizung auf eine moderne, grüne Heizungslösung (z.B. Wärmepumpe) in Bestandsgebäude. Weitere Informationen zur Förderung
Sollten Sie Hilfe bei der Registrierung benötigen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung:
Tel.: +43 57050 - 2197
E-Mail: interessenten@vaillant.at
** Informationen zum Widerruf
Der Widerruf ist schriftlich zu richten an
Vaillant Group Austria GmbH
Clemens-Holzmeister-Straße 6
1100 Wien
oder per E-Mail an datenschutz@vaillant.at
Die aktuelle Rechtslage und die Förderprogramme
Österreich hat sich zum Ziel gesetzt bis zum Jahr 2040 klimaneutral zu sein. Einen wesentlichen Bestandteil zum Erreichen dieser Zielsetzung stellt das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG) . Dieses legt den Ausstieg aus fossilen Heizungen bis ins Jahr 2040 fest. Zum derzeitigen Zeitpunkt heizen noch etwa 11.000 Haushalte in Österreich mit Kohle, rund 550.000 Haushalte mit Öl und rund eine Million Haushalte mit Gas.
Wer kann die Förderung beantragen?
Gefördert werden Leistungen, die ab 01.01.2023 erbracht wurden. Rechnungen müssen auf die Antragstellerin bzw. auf den Antragsteller ausgestellt und von der Antragstellerin bzw. vom Antragsteller bezahlt worden sein.
Die Förderung „Raus aus Öl und Gas“ für Ein-/Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser ist nur für Bestandsgebäude im Inland möglich, die überwiegend privat genutzt wird. Die zu Wohnzwecken dienende Fläche muss demnach mehr als 50% der Gesamtfläche einnehmen. Der Antragsteller muss jene Person sein, die auch an der Adresse gemeldet ist.
Pro neuem Heizungssystem kann nur ein Förderungsantrag gestellt werden. Dies gilt auch für Zweifamilienhäuser. Für größere Gebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten sowie für Reihenhäuser, die mit einer Zentralheizung ausgestattet werden, gelten besondere Kriterien („Raus aus Öl und Gas“ für Private – Mehrgeschoßiger Wohnbau und Reihenhausanlagen)
Für welche Heizungen gilt die Förderung?
Gefördert wird der Umstieg von einem fossilen auf ein klimafreundliches Heizungssystem. In Haushalten in denen kein Anschluss an Nah-/Fernwärme möglich ist, wird der Tausch auf eine Holzzentralheizung oder Wärmepumpe gefördert.
Unter folgenden Voraussetzungen ist eine Wärmepumpe förderungsfähig:
- Einhaltung der EHPA Gütesiegelkriterien in der jeweils gültigen Version, bestätigt durch ein unabhängiges Prüfinstitut.
- Für Anlagen mit einem Kältemittel mit einem GWP größer gleich 1.500 wird die errechnete Förderung um 20% reduziert.
- Wärmepumpen werden immer effizienter. Daher wurde die maximale Vorlauftemperatur im Gegensatz zum Vorjahr auf 55°C gesenkt.
Gemäß dieser Kriterien sind alle unsere Wärmepumpen förderungsfähig. Einen Überblick über alle unsere Geräte finden Sie hier.
Die aroTHERM plus hat einen GWP unter 1.500, wodurch die errechnete Förderung nicht reduziert wird.
Wie hoch ist die Förderung?
Mit welchen Förderhöhen kann ich rechnen?
Bundesförderung | |
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Luft-Wasser Wärmepumpe | EUR 16.000,-* |
Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpe | EUR 23.000,-* |
Welche Zuschlagsmöglichkeiten gibt es?
Abgesehen von der Förderung, gibt es auch bestimmte Zuschlagsmöglichkeiten, die man erhalten kann. Bei Anschaffung einer Wasser-Wasser oder Sole-Wasser Wärmepumpe kann eine Bohrung notwendig sein, die relativ kostspielig ist. Bei gleichzeitigem Einbau einer Wasser-Wasser Wärmepumpe oder Sole-Wasser Wärmepumpe kann man sich in diesem Fall beispielsweise einen Bohrbonus von EUR 5.000,- sichern.
Alle Zuschlagsmöglichkeiten finden Sie in der untenstehenden Tabelle.
Zuschlagsmöglichkeiten | |
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Für Genehmigungen ab 01.01.2024: Bohrbonus bei gleichzeitigem Einbau einer Wasser-Wasser oder Sole-Wasser-Wärmepumpe | EUR 5.000,-* |
Bonus für Umstieg auf Niedertemperatur-Wärmeverteilsystem | EUR 4.000,-* |
Solarbonus bei gleichzeitiger Errichtung einer thermischen Solaranlage (mind. 6 m² Kollektorfläche) und Tausch des Heizungssystems | EUR 2.500,-* |
*: Die Förderung ist mit max. 75% der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt. Die endgültige Fördersumme wird nach erfolgtem Heizungstausch und Vorlage der Antragsunterlagen ermittelt und ausbezahlt. Die oben angeführten Beträge sind Maximalbeträge, die abhängig von den jeweiligen Fördersituation des Antragstellers sind.
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Förderungen in Wien
Neben der Förderung vom Bund von bis zu 75%, fördert auch die Stadt Wien den Umstieg von fossilen Energieträgern wie Öl und Gas auf erneuerbare Energieträger. Im Rahmen dieser Förderung kann ein einmaliger, nichtrückzahlbarer Beitrag im Ausmaß von 35 Prozent der als förderbar anerkannten Kosten gewährt werden. Zusätzlich kann ein Bohrbonus von maximal EUR 4.000,- gewährt werden. Details finden Sie auf wien.gv.at.
Wussten Sie...?
...dass Sie die Kosten für Ihren Heizungstausch als "Öko-Sonderausgabenpauschale" auch von der Steuer absetzen können? Über fünf Jahre verteilt können Sie die Kosten als Sonderausgaben mit EUR 400,- pro Jahr geltend machen. Das ergibt eine weitere Ersparnis von EUR 2.000,-. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die vorherige Auszahlung einer Bundesförderung erhalten haben. Die Bestätigung dafür wird automatisch an das Finanzamt weitergeleitet, so dass jegliche Beträge automatisch berücksichtigt werden.