F-Gas-Verordnung: Nachhaltige Wärmepumpen dank natürlichen Kältemitteln.

Aus gutem Grund: die F-Gas-Verordnung der EU.
Im Februar 2024 führte die EU eine neue Verordnung ein, die darauf abzielt, die Umwelt durch die Reduzierung der Emissionen fluorierter Treibhausgase (F-Gase) weiter zu schützen .
Kurz gesagt sieht die Verordnung Folgendes vor: Die Wärmepumpentechnologie, die bereits deutlich ressourcenschonender ist als Heizlösungen auf Basis fossiler Brennstoffe, soll nun noch klimafreundlicher werden. Damit werden Wärmepumpen zu einem wichtigen Bestandteil der Energiewende in Europa.
Dieser Fortschritt ebnet den Weg für nachhaltige und innovative Klimalösungen, die Ihr Zuhause umweltfreundlicher und effizienter machen.
Definition von F-Gas
Was sind F-Gase?
Kältemittel in Wärmepumpen werden zum Transport von Wärme verwendet und ermöglichen so das Heizen und Kühlen. Diese Kältemittel zirkulieren innerhalb des Systems und nehmen bei Bedarf Wärme auf oder geben sie ab. Kältemittel können natürlich oder synthetisch sein, wobei synthetische Kältemittel als fluorierte Gase oder F-Gase bezeichnet werden.
F-Gase sind künstlich hergestellte Treibhausgase, die Fluor, Sauerstoff, Stickstoff und Kohlenstoff enthalten. Obwohl F-Gase die Ozonschicht nicht schädigen, haben sie ein hohes Treibhauspotenzial. Sollten sie in die Atmosphäre entweichen, verbleiben sie dort über einen langen Zeitraum und tragen erheblich zur globalen Erwärmung bei.


Definition des Treibhauspotenzials
Das Global Warming Potential von Kältemitteln.
GWP steht für„Global Warming Potential“ (Treibhauspotenzial). Es misst, wie viel Wärme eine Substanz im Vergleich zu CO₂, das ein GWP von 1 hat, in der Atmosphäre speichern kann.
Ein höherer GWP-Wert bedeutet eine größere Belastung für die Umwelt. Beispielsweise ist ein Kältemittel mit einem GWP-Wert von 2.000 um das 2.000-fache schädlicher als CO₂.
EU-Verordnung
Warum müssen Maßnahmen in Bezug auf synthetische Kältemittel in Wärmepumpen ergriffen werden?
Unter normalen Betriebsbedingungen einer Wärmepumpe wird kein Kältemittel in die Atmosphäre freigesetzt, da Wärmepumpen kein Kältemittel verbrauchen. Wenn jedoch aufgrund unsachgemäßer Verwendung oder eines technischen Defekts, wie beispielsweise einem Leck im Kühlkreislauf, Kältemittel austritt, gelangt es in die Atmosphäre und stellt aufgrund seines hohen Treibhauspotenzials eine Gefahr für die Umwelt dar.
Die Verordnung wurde eingeführt, um dieses Risiko zu minimieren.
Verbot für schädliche F-Gase
Was umfasst die Verordnung?
Die neue EU-Verordnung zu Kältemitteln betrifft Wärmepumpen, die synthetische F-Gase verwenden. Der Verkauf synthetischer Kältemittel wird schrittweise reduziert und schließlich verboten, um klimafreundliche Alternativen mit natürlichen Kältemitteln zu fördern.
Ab 2032 müssen alle Monoblock-Wärmepumpen frei von F-Gas sein. Für Wärmepumpen mit Split-Systemen gibt es eine Übergangsfrist bis 2035. Bis 2050 wird die Verwendung synthetischer Kältemittel vollständig eingestellt.
Wichtig: Die Verordnung gilt für neu installierte Wärmepumpen. Ihre bestehende Wärmepumpe ist davon nicht betroffen. Sie darf weiterhin betrieben, gewartet und repariert werden.


Luft-Wasser-Wärmepumpe aroTHERM plus.
Wir bei Vaillant setzen uns für eine nachhaltige Zukunft ein. Die Luft-Wasser-Wärmepumpe aroTHERM plus mit dem natürlichen Kältemittel R290 ist unser Spitzenreiter. Aus gutem Grund: R290 ist kein F-Gas, hat ein GWP von 0,02 und erfüllt damit schon heute alle zukünftigen Anforderungen.
Es ermöglicht höhere Vorlauftemperaturen und eignet sich daher für Heizkörper und somit für bestehende Immobilien. Da das Kältemittel weit verbreitet ist, gewährleistet es langfristige Zuverlässigkeit.
Dies ebnet den Weg für weitere Innovationen in unserem Wärmepumpenportfolio, mit dem Ziel, neue Lösungen zu entwickeln, die Treibhausgase reduzieren und zukünftigen Anforderungen gerecht werden.


Luft-Wasser-Wärmepumpe aroTHERM Split plus.
Angetrieben durch das innovative Kältemittel R32 bietet unsere neueste Split-Wärmepumpe eine Reihe von Vorteilen. Mit ihren niedrigen Betriebskosten und ihrem leisen Betrieb sorgt sie für maximale Effizienz und Komfort. R32 hat ein GWP von 675 und ist damit wesentlich nachhaltiger als sein Vorgänger. Die neue aroTHERM Split plus überzeugt mit einer Energieeffizienzklasse von bis A+++.
Von der Verordnung betroffene Wärmepumpen
Hier finden Sie alles, was Sie wissen müssen, wenn Ihre Wärmepumpe betroffen ist.
Diese Verordnung betrifft alle neuen Geräte, die ab dem 1. Januar 2027 hergestellt und verkauft werden. Sollten Sie ein Gerät besitzen, das ein verbotenes Kältemittel enthält, können Sie dieses weiterhin ohne Einschränkungen verwenden und reparieren lassen.
- ≤ 5 Tonnen CO₂-Äquivalent: keine regelmäßigen Dichtheitsprüfungen.
- 5–50 Tonnen CO₂-Äquivalent: jährliche Kontrollen erforderlich.
- 50–500 Tonnen CO₂-Äquivalent: alle 6 Monate überprüfen.
Die Berechnung der CO₂-Äquivalenz finden Sie in unseren FAQs.
Wir bieten Ihnen verschiedene Serviceverträge zur regelmäßigen Wartung und Optimierung Ihrer Wärmepumpe an. So können Sie sicher sein, dass Ihr Heizsystem stets zuverlässig läuft und effizient. Informieren Sie sich über unsere Serviceverträge für Wärmepumpen.
Haben Sie konkrete Fragen zur F-Gas-Verordnung und Ihrer Wärmepumpe oder wünschen eine Beratung zu einem neuen nachhaltigen Wärmepumpensystem?


