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Teilnahmebedingungen Vaillant Gewinnspiel auf Facebook und Instagram

April 2025

§ 1 Allgemein:

1. Veranstalter des Gewinnspiels ist die Vaillant Group Austria GmbH, Clemens-Holzmeister-Straße 6, 1100 Wien (nachfolgend „Vaillant“ genannt). Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären sich die Teilnehmer mit nachstehenden Teilnahmebedingungen einverstanden. Für die Organisation, Abwicklung sowie die Preisbereitstellung bzw. die Gewinnübergabe ist Vaillant zuständig und verantwortlich. Vaillant behält sich die jederzeitige Absage bzw. Einstellung dieses Gewinnspiels vor Durchführung der Verlosung gemäß §4 dieser Teilnahmebedingungen vor.

2. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nicht abhängig vom Erwerb von Waren oder Inanspruchnahme von entgeltlichen oder unentgeltlichen Leistungen. Die Gewinnchancen werden dadurch auch nicht erhöht.

3. Sämtliche in diesen Teilnahmebedingungen verwendete Personen- und Funktionsbezeichnungen in männlicher Form gelten für alle Geschlechter.


§ 2 Teilnahmeberechtigung:

1. Der Teilnehmer erklärt, dass er das 18. Lebensjahr vollendet hat.

2. Teilnahmeberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Österreich. Jeder Teilnehmer ist nur zur einmaligen Teilnahme berechtigt. Eine mehrfache Teilnahme erhöht die Gewinnchance nicht.

3. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die Mitarbeiter der Vaillant Group und deren Familienangehörige.


§ 3 Gewinn:

1. Es werden insgesamt 4 Vaillant Osterdosen gefüllt mit Lindt Eiern verlost.

2. Gewinne können nicht in bar ausgezahlt oder anderweitig ersetzt bzw. eingetauscht werden. Vaillant behält sich das Recht vor, vergleichbare Gewinne bzw. Gewinne höheren Wertes anzubieten, wenn die ausgeschriebenen Gewinne nicht verfügbar sind.

3. Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht an einen Dritten abgetreten werden.


§ 4 Durchführung des Gewinnspiels:

1. Das Gewinnspiel findet von 7. April 2025 16:30 Uhr bis 10. April 2024 23:59 Uhr unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Teilnahme ist ausschließlich in dieser Zeit möglich.

2. Um am Gewinnspiel teilzunehmen, muss der User den Facebook/Instagram Beitrag von Vaillant Österreich vom 7. April 2025 um 16:30 Uhr kommentieren.

4. Die Ermittlung der Gewinner erfolgt am 11. April 2025 nach dem Zufallsprinzip unter allen Teilnehmern, die bis 10. April 2025 23:59 Uhr den Beitrag kommentiert haben durch Vaillant unter Ausschluss des Rechtsweges.

5. Die Benachrichtigung der Gewinner erfolgt per Kommentar auf Facebook/Instagram nach Ende des Gewinnspiels.


§ 5 Annahme des Gewinns:

1. Die Gewinner werden von Vaillant per Kommentar beim Posting über den Gewinn verständigt. Der Anspruch auf den Gewinn entsteht ausschließlich mit dem Zugang dieser Gewinnmitteilung.

2. Gewinne müssen innerhalb von 24 Stunden angenommen werden, indem eine Rückmeldung via private Nachricht an Vaillant mit der Zustelladresse und dem vollständigen Namen erfolgt. Werden Gewinne nicht innerhalb dieser Frist angenommen, so verfällt dem Teilnehmer der Gewinnanspruch und Vaillant ermittelt unter Anwendung des angeführten Prinzips einen neuen Gewinner.

3. Der Gewinner erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Namens durch Vaillant einverstanden.

4. Die Zustellung der Gewinne erfolgt ausschließlich postalisch an eine Zustelladresse in Österreich. Der Versand der Gewinne erfolgt in KW 16.

5. Eine etwaige Versteuerung des Gewinns hat ausschließlich durch den Empfänger zu erfolgen.


§ 6 Schlussbestimmungen:

1. Vaillant schließt – soweit gesetzlich zulässig - jegliche Haftung für direkte oder indirekte Schäden, Folgeschäden oder Verluste, die Teilnehmer oder Gewinner im Zusammenhang mit dem Gewinn oder der Teilnahme am Gewinnspiel erlitten haben, außer bei auf Fahrlässigkeit oder Vorsätzlichkeit basierenden Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit, oder im Falle von (Haftungs-)Schäden auf Seiten der Teilnehmer oder Gewinner, welche auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Vaillant, anderen Mitgliedern der Unternehmensgruppe oder mit Vaillant verbundenen Dritten, ausdrücklich aus.

2. Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich österreichischem Recht. Für alle Streitigkeiten, welche aus oder im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel entstehen, wird die ausschließliche örtliche Zuständigkeit der Gerichte in Wien vereinbart.

3. Über das Gewinnspiel wird keinerlei Korrespondenz geführt.

Wien, im April 2025