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ErP-Richtline: Vereinfachung und Vergleichbarkeit?

Im September 2015 endete die zweijährige Übergangsphase der ErP-Richtlinie. Ziel der Richtlinie ist es, die Energieeffizienz energieverbrauchender Produkte durch die Vorgabe verbindlicher Mindesteffizienz-Standards zu steigern. In diesem Zusammenhang wird eine EU-weite Kennzeichnungspflicht für Heizgeräte eingeführt. Hersteller, SHK-Fachhandwerk und TGA-Planerinnen und -Planer sind in der Pflicht, die Einführung der Richtlinie voranzutreiben und umzusetzen. Vaillant ist dabei zu jeder Zeit ein unterstützender und kompetenter Partner, der das Thema ErP für jeden zugänglich und verständlich macht sowie die passenden Produkte für verschiedene Anwendungsfälle liefert. Christian Rosier, Projektleiter und ErP-Fachmann bei Vaillant erläutert, welche Auswirkungen die neue Richtlinie auch für Architekturbüros und Fachplanerinnen und -planer hat.

Die Meldungen über die neue ErP-Richtlinien häufen sich. Was genau steckt dahinter?

Die Europäische Kommission hat die ErP-Richtlinien zu sogenannten „Energy-related products“ – daher auch der Name – erlassen, die nun seit September 2015 vollends in Kraft getreten ist. Die ErP- Richtlinie regelt unter anderem die Mindesteffizienz von energieverbrauchenden Produkten. Diese muss ab dem Stichtag erfüllt sein, um ein Produkt in Verkehr bringen zu dürfen. Hintergrund der ErP-Richtlinie ist das Ziel der Europäischen Union die CO2-Emission zu reduzieren. Durch die Richtlinie sollen die Produktion und der Verkauf besonders energieeffizienter Geräte gefördert werden. Durch die entsprechende Kennzeichnung, ein sogenanntes Energielabel, werden die Werte auch gegenüber den Endverbraucherinnen und -verbrauchern transparent gemacht.

Wird die ErP-Richtlinie den Markt verändern?

Einige Geräte, insbesondere Heizwertgeräte werden die benötigen Mindesteffizienz-Anforderungen nicht realisieren können und werden dementsprechend seit September 2015 nicht mehr produziert werden können. Diese Tatsache wird den Wechsel von Heizwert- zu Brennwerttechnologie noch einmal deutlich beschleunigen.

Welche Produkte sind von der Richtlinie betroffen?

Konkret betroffen sind momentan die Produktkategorien, sogenannte LOTs, Raumheizgeräte (LOT 1), Wasserheizer (LOT 2) und Warmwasserspeicher (ebenfalls LOT 2). Seit 2013 gelten die Regelungen bereits für Klimageräte und Pumpen. Ab September 2015 folgen nun die Raumheizgeräte, Wasserheizer und Warmwasserspeicher. Dazu zählen wandhängende und bodenstehende Heizgeräte, die durch Gas, Öl oder elektrisch betrieben werden, ebenso Wärmepumpen und Blockheizkraftwerke. Weiterhin sind Gas- oder elektrisch betriebene Durchlauferhitzer betroffen. Das Label bezieht sich auf Raumheizgeräte und Wasserheizer mit einer Leistung bis 70kW und Warmwasserspeicher bis 500 Liter. In den folgenden Jahren werden noch weitere Produktkategorien ergänzt werden, so beispielsweise Lüftungsgeräte oder Feststoff-Heizgeräte.

Sind auch Bestandsgeräte betroffen?

Nein, die Regularien beziehen sich ausschließlich auf Geräte und Systeme, die nach September 2015 erstmalig in Verkehr gebracht werden.

Unterliegen Heiz- und Kühlsysteme länder- und klimaspezifischen Kriterien? Ist eine Kategorisierung durch ein einheitliches System überhaupt sinnvoll?

Die spezifischen, technischen Werte werden für drei unterschiedliche Klimazonen (kältere, mittlere und wärmere Klimaverhältnisse) erhoben. Diese klimatischen Zonen werden auf dem Energielabel visualisiert, die Bewertung der Produkte ist davon anhängig. Die konkreten Werte auf dem Label sowie in den technischen Daten werden für vorab definierte Referenzbedingungen ermittelt und sind insofern auch vergleichbar. Trotzdem können die Werte aber immer nur eine ungefähre Indikation für die tatsächliche Energieeffizienz am Aufstellungsort des Geräts geben.

Inwieweit werden Architekturbüros sowie Planerinnen und Planer von der Richtlinie betroffen sein?

Das Label wird keinesfalls die Beratungs- und Planungsleistung von Expertinnen und Experten ersetzen. Architekturbüros und Fachplanerinnen und -planer sind insbesondere bei der Planung von Verbundanalgen involviert, die zukünftig anhand von Effizienzklassen zu kalkulieren und zu dokumentieren sind. Für diese Verbundanlagen, also Systeme, die aus mehreren Einzelprodukten, wie beispielsweise einem Gas-Brennwertgerät, einem Pufferspeicher und einer Solaranlage bestehen, existieren eigene Kennzeichnungspflichten. Anbieter entsprechender Verbundanlagen – und dies ist in vielen Fällen der Großhandel oder das Fachhandwerk selbst – müssen ein sogenanntes Systemlabel inklusive der notwendigen Kalkulationen ausstellen.

Wer ist dafür verantwortlich, die Daten zu liefern und zu überprüfen?

Alle relevanten Daten müssen von den Herstellern in Form von Energielabeln und Produktdatenblättern bereitgestellt werden. Die Umsetzung der ErP-Richtlinien obliegt den Marktaufsichtsbehörden. In Deutschland wurde diese Aufgabe an die Länder delegiert, in deren Verantwortung die operative Ausgestaltung ihrer Kontrollfunktion liegt.

Wird die Richtlinie Einfluss auf die Planungs- und Gestaltungsfreiheit haben?

Die ErP-Richtlinie bezieht sich auf die Effizienz von Einzelgeräten. Grundsätzlich können daher nach wie vor alle Systeme realisiert werden, die auch heute kombinierbar sind. Produkte, die durch ErP nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen, können dann natürlich auch nicht mehr Bestandteil eines Systems sein.

Die Richtlinie erscheint ziemlich komplex. Werden die Angaben die Planung und die Entscheidung für ein Produkt trotzdem vereinfachen?

Ja und Nein. Ja, denn ein Großteil der Komplexität muss von den Herstellern bewältigt werden. Die letztendliche Kaufentscheidung wird durch die zusätzlichen Informationen und die erhöhte Transparenz vereinfacht. Und nein, denn gerade bei Heizungsanlagen birgt diese Vereinfachung und vermeintliche Vergleichbarkeit unterschiedlicher Technologien die Gefahr einer Fehlinterpretation: nicht immer ist das Produkt mit der besten Effizienzklasse gemäß Energielabel auch die beste Wahl für die Endkundin bzw. den Endkunden. Hier spielen immer die konkreten Installationsbedingungen eine Rolle. Der Rat des Fachhandwerksbetriebs bleibt unerlässlich!

Zur Person:

Dr. Christian Rosier ist Projektleiter bei Vaillant. Nach dem Studium des Maschinenbaus an der RWTH Aachen hatte er verschiedene Positionen in Industrie- und Beratungsunternehmen inne, bevor er im Jahr 2011 zu Vaillant wechselte.